Allgemeine Buchungsbedingungen
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Ferienobjekt: Die im Vertrag beschriebene Unterkunft.
1.2. Anbieter: Der tatsächliche Anbieter/Verwalter des reservierten Ferienobjekts, der vor Ort die Dienstleistungen wie Schlüsselübergabe, Reinigung, Wartung usw. ausführt und der für die vom Mieter gemäss Reservierung vor Ort zu bezahlenden Kosten, inkassoberechtigt ist.
1.3. Vermittlungsagentur: der Vermieter selbst, der eine Person oder eine andere unabhängige Organisation, die für den Vermieter die administrative Abwicklung der Reservierung regelt und die Bezahlungen entgegennimmt, sein kann.
1.4. Mieter: Die im Reservierungsformular genannte Person, welche die Reservierung vornimmt.
1.5. Miete: Die Miete in EUR, wie im Vertrag beschrieben.
1.6. Reservierung: Die Buchung einer Unterkunft, wie im Vertrag beschrieben.
1.7. Reservierungsformular: Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter.
1.8. Vermieter: Im Reservierungsformular erwähnte Person oder Firma (Geschäftsführer), die die Reservierung liefert und währenddessen als Repräsentant des Inhabers der Unterkunft fungiert.
2. Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Reservierungsbedingungen gelten für alle Reservierungsverträge zwischen Mieter und Vermieter.
3. Zustandekommen Reservierungsvertrag
In dem Moment, da ein Mieter über Internet, schriftlich, telefonisch, per e-mail oder persönlich beim Anbieter, Vermieter oder einer anderen Vermittlungsagentur eine Reservierung tätigt, kommt ein Reservierungsvertrag zustande, für den diese allgemeinen Reservierungsbedingungen gelten.
4. Änderungen
Änderungen dieses Reservierungsvertrags und Abweichungen von diesen allgemeinen Reservierungsbedingungen treten erst dann in Kraft, wenn sie zwischen Vermieter oder Vermittlungsagentur und Mieter schriftlich vereinbart worden sind. Führen Änderungen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten, so ist eine sich daraus ergebende Änderung der Miete schriftlich zwischen den Parteien zu vereinbaren.
5. Zahlungsbedingungen
Reservierungen können über das Internet, telefonisch, per e-mail oder persönlich bei einer Vermittlungsagentur, Anbieter oder Vermieter vorgenommen werden. Die vereinbarte Anzahlung, die in Ihrem Reservierungsformular angegeben ist, muss innerhalb von 3 Werktagen nach Ausführung der Reservierung im Besitz der Vermittlungsagentur, Anbieter oder Vermieter sein. Erst dann wird die Reservierung verbindlich. Folgezahlungen müssen wie auf dem Reservierungsformular angegebenen Datum, im Besitz der Vermittlungsagentur, Anbieter oder Vermieter sein. Sollten die Zahlungen nicht pünktlich erfolgen, kann dies eine kostenpflichtige Stornierung seitens des Anbieters oder Vermieters bewirken, ohne, dass bereits angezahlte Beträge zurückerstattet werden. Bei kurzfristigen Reservierungen, sind eventuell mehrere Zahlungsbeträge sofort fällig und mit dem entpsrechenden Zahlungsdatum auf dem Reservierungsformular ausgewiesen. Anzahlungen werden nur dann zurückerstattet, wenn die Reservierung aufgrund einer dem Vermieter oder der Vermittlungsagentur anzulastenden Ursache nicht zustande kommt.
6. Preis
Die angegebenen Preise sind in Euro angegeben und gelten je Ferienobjekt und Woche oder pro Tag. Wir behalten uns das Recht vor, die Reisesumme anzupassen, wenn Änderungen der zu zahlenden Gebühren, Geldkurse und Steuern dazu Anlass geben. Erhöhungen dieser Kosten werden dabei netto, also ohne Zuschlag, weiterberechnet. Druckfehler in der Preisliste sind ebenfalls vorbehalten. Erfolgt eine Erhöhung binnen drei Monaten nach Empfang des Reservierungsformulars, so hat Mieter das Recht, den Vertrag aufzulösen. Der Mieter bekommt dann seine bereits getätigten Bezahlungen zurückerstattet.
7. Vertragsauflösung
Der Vertrag wird aufgelöst (die Reservierung wird annulliert), wenn der Mieter den Bedingungen gemäß Punkt 5 nicht genügt. Die Anzahlung verfällt dann zur Deckung der entstandenen Kosten und des erlittenen Schadens, und nicht nur dem bestehenden Gewinnausfall.
8. Annullierung
Der Mieter kann den Mietvertrag schriftlich bis 45 Tage vor Beginn des Mietzeitraums annullieren. Bei Annullierung durch den Mieter bleibt die Anzahlung von mindestens 30% im Besitz der Vermittlungsagentur. Erfolgt die Annullierung innerhalb der Frist von weniger als 45 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums, schuldet der Mieter dem Vermieter die volle Miete.
9. Versicherungen
Die Miete versteht sich zuzüglich Versicherungen, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass sich die Miete einschließlich Versicherungen versteht und die Art der Versicherung angegeben ist. Die Vermittlungsagentur kann Sie evtl. über die Möglichkeit des Abschlusses einer Reise- und/oder Annullierungsversicherung informieren.
10. Haftung Vermieter
Der Anbieter, die Vermittlungsagentur oder der Vermieter haftet nicht für (Wert-)Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums vom Mieter und seiner Mitbewohner und/oder körperlicher Gesundheitsschäden von Mieter und seinen Mitbewohnern aufgrund Fahrlässigkeit, Raub, oder unsachgemäßer Nutzung des Mietobjekts. Erleidet der Mieter Schäden infolge von Mängeln des Mietobjekts, so ist die Haftung vom Vermieter auf die Miete beschränkt. Auf Schäden infolge Nichterfüllung einer Leistung durch den Vermieter findet der gesetzliche Versicherungsschutz Anwendung. Der Vermieter haftet für keine anderen Schäden.
11. Haftung Mieter
Der Mieter, der ein Ferienobjekt (auch) für andere Bewohner reserviert, muss über 21 Jahre alt sein und ist Gesamtschuldner für die gesamte Miete und aller Schäden, die von ihm und allen anderen, die mit ihm in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen, verursacht werden. Eine Reservierung gilt für die Anzahl auf dem Reservierungsformular angegebener Personen. Es ist daher untersagt, das Ferienobjekt mit mehr Personen als angegeben zu bewohnen; verweilen dennoch mehr Personen als angegeben in dem Ferienobjekt, so kann dies zur Auflösung des Mietvertrags und zum Verlust der Kaution führen. Geleistete Zahlungen werden dann nicht erstattet, und der Mieter ist die gesamte Miete schuldig. Beabsichtigt der Mieter, mehr als die gestattete Anzahl Personen in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen zu lassen (auch für Tagesbesuche von Freunden oder Familie), so hat er vor Beginn des Mietzeitraums einen schriftlichen Antrag dafür bei der Vermittlungsagentur einzureichen. Der Anbieter hat das Recht, dies zu verweigern oder einen Aufschlag dafür zu verlangen. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt den allgemein geltenden Normen entsprechend zu bewohnen.
12. Kaution
Wir weisen Sie darauf hin, dass Anbieter und Vermieter in der Regel eine Kaution, deren Höhe vom Mietobjekt abhängt, fordern. Je nach Vermittlungsagentur und/oder Ferienobjekt ist diese Kaution zum Zeitpunkt der Reservierung oder am Tag der Ankunft zu zahlen. Spätestens acht Tage nach Ablauf des Mietzeitraums wird die Kaution zurückerstattet. Bei Schaden und/oder Verlusten am Ferienobjekt und/oder bei grober Fahrlässigkeit des Mieters, wie z.B. die Verweigerung der täglichen Müllentsorgung, wird der gesamte Schaden von der Kaution abgezogen. Ist der erlittene Schaden und/oder der Verlust am Ferienobjekt oder der vom Eigentümer und/oder dem Anbieter erlittene Schaden höher als die bezahlte Kaution, so ist der Mieter verpflichtet, dem Anbieter die Differenz zu erstatten. Bruch, Verlust und/oder Schaden am Ferienobjekt sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, und der Schaden wird ersetzt.
13. Aufenthaltsdauer, An- und Abreise
In der Regel gilt ein Mindestaufenthalt von sieben Tagen. Der gebräuchliche An- und Abreisetag kann je nach Ort variieren. Außerhalb der Hochsaison ist es im allgemeinen möglich, jeden beliebigen Tag der Woche als An- oder Abreisetag zu wählen. Für einen Mietzeitraum von vier Tagen oder weniger wird in der Regel ein Zuschlag pro Tag berechnet. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Vermittlungsagentur. In den meisten Fällen werden Sie zwischen 16.00 und 18.00 Uhr am Urlaubsort erwartet. Wenn Sie voraussichtlich nach 18.00 Uhr eintreffen werden, muss die Schlüsseladresse von Ihnen hierüber informiert werden. Am Abreisetag müssen Sie das Ferienobjekt vor 09.30 Uhr morgens verlassen, andernfalls wird Ihnen ein zusätzlicher Miettag in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich bei Abreise das Ferienobjekt in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Möbel und Inventar sind an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen (wie bei Ankunft). Müll muss unbedingt vom Mieter in den öffentlichen Containern entsorgt werden, schmutziges Geschirr soll sauber an seinen Platz zurückgestellt werden, oder in den Geschirrspüler. Der Anbieter wird nach Abreise eine Endkontrolle durchführen, im Falle einer Nichtbeachtung, wird der Anbieter die evtl. Anfallenden extra Kosten zum Ausführen dieser Arbeiten, an den Mieter weiter berechnen.
14. Verlängerung des Aufenthalts aufgrund Krankheit mit Quarantänepflicht
Für den Fall, dass der Mieter oder eine Person der Reisegruppe, die sich in der Unterkunft, die Gegenstand dieses Vertrags ist, aufhält und aufgrund einer ansteckenden Krankheit mit Folge durch den Gesetzgeber angeordneten Quarantäne, die einen Auszug/Abreise unmöglich macht, länger als die Vertragsdauer in der Unterkunft verbleiben muss, so muss der Mieter die gesamte Aufenthaltsdauer zum Preis der Unterkunft + 10% Aufschlag (für Administration und Umbuchung nachfolgender Mieter auf andere Unterkünfte) bezahlen. Ein ärztliches Attest von der zuständigen Gesundheitsbehörde kann vom Anbieter, Vermieter verlangt werden. Verlängerungen der bestehenden Reservierung durch andere Gründe sind nicht möglich. Will ein Mieter seinen Aufenthalt dennoch verlängern, muss er beim Anbieter oder der Vermittlungsagentur eine neue Anfrage und Reservierung abschliessen.
15. Dokumentationen
Ihre Vermittlungsagentur wird Ihnen vor oder bei der Buchung die erforderlichen allgemeinen Informationen über das gemietete Ferienobjekt und die Umgebung zukommen lassen.
16. Änderung oder Aufhebung
Der Vermieter hat das Recht, in einem oder mehreren wesentlichen Punkten Änderungen der vereinbarten Leistung vorzunehmen oder bei schwerwiegenden Umständen die Leistung aufzuheben. Unter schwerwiegenden Umständen werden Umstände verstanden, durch die eine weitere Einhaltung des Vertrags von Seiten des Anbieters redlicherweise nicht verlangt werden kann. Bei Krieg, Streiks oder Naturkatastrophen kann der Anbieter die Reservierung annullieren. In einem solchen Fall verpflichtet sich die Vermittlungsagentur, die bereits gezahlten Beträge zurückzuerstatten. Zur dauerhaften Gewährleistung der Qualität behält der Anbieter sich das Recht vor, das Ferienobjekt durch ein vergleichbares Ferienobjekt zu ersetzen.
In Fällen von höherer Gewalt, die sowohl die Vermietungsfirma der Unterkunft als auch den Mieter betreffen, darunter Alarmzustände des Staates jeglicher Art, Pandemien und alle Fälle, die es der Vermietungsfirma der Unterkunft unmöglich machen, das Mietobjekt gemäss diesem Vertrag und für den vereinbarten Zeitraum dem Mieter zur Verfügung zu stellen, oder aufgrund von anderen Umständen, die in billigem Ermessen, die Einhaltung dieses Vertrags unmöglich machen, finden folgende Massnahmen Anwendung:
– Die Vermietungsfirma behält die gesamte Summe der vom Kunden gezahlten Beträge ein, von dieser entfallen 10% auf die Verwaltungskosten dieses Vertrags und bleiben bei der Vermietungsfirma.
– Die Vermietungsfirma sendet dem Kunden per E-Mail eine Bonus-Gutschrift über den Rest der gezahlten Summe, welche der Kunde, der hier im Vertrag benannt ist, für eine neue Reservierung/Aufenthalt nutzen kann.
– Die Gültigkeit der Bonus-Gutschrift beträgt EIN JAHR ab dem, in diesem Vertrag angegebenen Anreisedatum der Aufenthaltsdauer. Danach hat die Bonus-Gutschrift keine Gültigkeit mehr.
– Innerhalb des vorgenannten Zeitraums von einem Jahr kann der Kunde ein neues, verfügbares Reisedatum und Unterkunft auswählen.
– Der Kunde muss gegebenenfalls die Differenz zwischen dem auf der Bonus-Gutschrift angegebenen Betrag und dem Preis der gewählten Reservierung aufzahlen, diese wird ihm von der Vermietungsfirma mitgeteilt.
– Die Vermietungsfirma wird das Reservierungsgeld auch dann nicht zurückgeben, wenn die Bonus-Gutschrift vom Kunden nicht verwendet wurde.
– Es liegt in der Verantwortung des Kunden, der Vermietungsfirma eine gültige E-Mail-Adresse für den Empfang der Bonus-Gutschrift zur Verfügung zu stellen, und die Vermietungsfirma ist von jeglicher Haftung befreit, wenn der Kunde aus irgendwelchen Gründen, die Email mit der Bonus-Gutschrift, unter der angegebenen Email-Adresse nicht erhält.
Um die Qualität zu gewährleisten, behält sich der Anbieter der Unterkunft das Recht vor, die gemietete Unterkunft durch eine ähnliche Unterkunft zu ersetzen. Ebenso kann der Anbieter der Unterkunft aufgrund von gesundheitlichen und/oder hygienischen Vorfällen des Vormieters, die Unterkunft durch eine ähnlich ersetzen, sofern die gebuchte aufgrund dieser Vorfälle nicht belegt werden kann.
17. Beanstandungen
wenn Sie am Bestimmungsort einen Mangel oder eine Unvollkommenheit feststellen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Anbieter oder die Agentur vor Ort darüber informieren. Auf diese Weise können weitere Unannehmlichkeiten vermieden werden. Bei schwerwiegenden Beanstandungen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Auf diese Weise kann sich der Anbieter schneller mit der Beanstandung befassen. Werden Ihre Beanstandungen vor Ort nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt, muss Ihre Beanstandung innerhalb von zwei Wochen nach Verlassen des Ferienobjekts schriftlich und begründet bei der Vermittlungsagentur eingereicht werden; wird dies unterlassen, so ist die Beanstandung nicht mehr zulässig. Wenn Sie ohne Rücksprache mit der Vermittlungsagentur ein anderes Ferienobjekt beziehen oder das von Ihnen gemietete Ferienobjekt vorzeitig verlassen, verlieren Sie jegliches Recht auf Rückerstattung.
18. Reinigungskosten
Im Internet und in der Preisliste können Sie nachlesen, ob die Reinigungskosten beim betreffenden Ferienobjekt inbegriffen sind. Ist dies nicht der Fall, werden die betreffenden Kosten angegeben. Diese werden gemeinsam mit dem Mietpreis auf dem Reservierungsformular aufgeführt. In der Regel werden diese Kosten am Anreisetag bei der Schlüsseladresse verrechnet.
19. Bettwäsche und Handtücher
In der Regel sind Bettwäsche und Handtücher in den Reinigungskosten oder im Mietpreis enthalten. Um sicherzugehen, können Sie die Besonderheiten jedes Ferienobjekts im Internet nachlesen. Es ist möglich, dass von Ihnen erwartet wird, dass Bettwäsche und Handtücher von Ihnen selbst wöchentlich gewechselt und bei der Rezeption der Schlüsseladresse gegen saubere Wäsche eingetauscht werden. Im Urlaub kann man eigentlich nie zu viele Handtücher bei sich haben, insbesondere mit einem eigenen Swimmingpool vor der Tür. Wir empfehlen daher, selbst auch Hand- und Badetücher mitzunehmen.
20. Sonderausstattung
In vielen Fällen ist es möglich, sofern direkt bei der Buchung angegeben, ein zusätzliches Bett, ein Kinderbett, einen Kinderstuhl, einen Laufstall usw. zu bestellen.
21. Haustiere
Die meisten Hauseigentümer erlauben keine Haustiere. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters und Angabe auf der Reservierungsbestätigung ist ein Haustier in der Villa oder auf dem dazugehörenden Gelände erlaubt. Der Anbieter kann hierfür eine Erhöhung der Kosten für die vorgeschriebene Endreinigung von € 52,- je Haustier berechnen.
22. Bauaktivitäten
Die auf unserer Website abgebildeten Villen sind Privatbesitz diverser Eigentümer und befinden sich in der Regel in großzügig angelegten Villenvierteln und Wohngebieten. Die Villen liegen also nicht in Ferienparks. Dadurch kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass unerwartete Bauaktivitäten in Ihrer Umgebung durchgeführt werden. Diese Aktivitäten werden von Hauseigentümern oder Bauunternehmern durchgeführt, die in keinerlei Beziehung zu uns stehen. Wir können somit auch keinen Einfluss auf diese Bauaktivitäten nehmen. Sowohl die Anbieter als auch unsere Organisation tragen aus diesem Grund keinerlei Verantwortung für Belästigung im Zusammenhang mit Bauaktivitäten, die nicht im Auftrag des Anbieters ausgeführt werden.
23. Partys – Veranstaltungen
Es ist verboten, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters Feste oder Veranstaltungen in der gemieteten Unterkunft abzuhalten. Unter Partys und Veranstaltungen versteht man jede Art von Treffen, bei denen die Anzahl der anwesenden Personen der im Mietvertrag festgelegten Höchstzahl an Personen übersteigt.
24. Musik und Klang
Es ist nicht erlaubt, Musik abzuspielen, zu musizieren oder Lärm zu machen, der außerhalb der Grenzen des Mietobjektes zu hören ist. Im Falle einer Genehmigung für eine Party oder Veranstaltung darf Musik im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespielt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Nachbarn, die von Lärm betroffen sein können, vor der bevorstehenden Veranstaltung oder Party zu informieren. Bei schwerwiegenden Beschwerden von Nachbarn oder Polizeieinsätzen behält sich der Administrator das Recht vor, den bestehenden Vertrag sofort zu kündigen.
25. Satellitenfernsehen
Wird bei der Beschreibung angegeben, dass Satellitenfernsehen vorhanden ist, beinhaltet dies nicht automatisch, dass deutsche Programme empfangen werden können. Die oftmals ausländischen Eigentümer verfügen über Decoder, die nicht immer für den Empfang deutscher Programme geeignet sind.
26. Wasser, Strom und Internet
In einigen Ländern kommt es öfter zu Störungen der Wasser- und Stromversorgung oder auch der Internetsignale. Städtische und/oder regionale und/oder private Instanzen können aus unterschiedlichen Gründen veranlassen, dass die Lieferung von Strom, Wasser und Internet vorübergehend unterbrochen oder eingeschränkt werden. Weder Ihr Anbieter noch unsere Organisation können für etwaigen Schaden haftbar gemacht werden, der in diesem Zusammenhang entstehen.
27. Energieverbrauch
In bestimmten Jahreszeiten kann es vorkommen, dass bei Ferienobjekten mit Heizung und/oder Klimaanlage wöchentliche Zuschläge berechnet werden. Für genauere Informationen und Beträge können Sie die Website zu Rate ziehen (besonderheiten der Ferienobjekte) oder sich mit Ihrer Vermittlungsagentur in Verbindung setzen.
28. Garten und Pool (Schwimmbecken)
In Unterkünften mit eigenem Garten und/oder privatem Pool ist eine ständige Pflege notwendig. Normalerweise findet die Garten- und/oder Poolpflege 1 bis 2 mal wöchentlich statt. Der Mieter ist verpflichtet dem Gärtner und dem Poolpfleger Zutritt zum Grundstück und den Installationen zu gewähren. Eine Anwesenheit des Mieters ist nicht notwendig. Auch in Appartement- und Gemeinschaftsanlagen werden Garten und Pool regelmässig, gepflegt und gereinigt.
29. Installationen von Pool und Garten
Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt Pooltechnik, Pumpen oder sonstige Installationen des Schwimmbades zu verändern, manipulieren oder eigenwillig an- oder abzuschalten. Es ist untersagt die Sprenkelanlagen und Bewässerungsanlagen für den Garten zu verändern, manipulieren oder eigenwillig an- oder abzuschalten.
30. Persönliche Gegenstände
Die Vermietungsfirma lehnt jegliche Verantwortung für persönliche Gegenstände des Mieters ab, die in der Unterkunft verloren gehen, gestohlen oder vergessen wurden. Rücksendungen können auf Anfrage gegen Zahlung des Mieters erfolgen, jedoch ohne Anspruch oder gesetzliche Haftung.
31. Einfache Information über den Schutz persönlicher Daten
Verantwortliche: “QUALITY RENT A VILLA, S.L.” Ziel: Ausführung dieses Vertrages sowie dessen professionelle Verwaltung und Betreuung. Legitimierung: Ausdrückliche Kenntnisnahme mit Unterschrift dieses Dokumentes. Empfänger: Überlassung und Übermittlung an dritte Firmen und/oder Organisationen, wie in der weiteren Information beschrieben. Rechte: Zugriff, Korrektur, Wiederspruch, Beschränkung, wie auch weitere Rechte wie in der weiteren Information beschrieben. +Information: Auf weitere Informationen können mit dem nachfolgenden Link zugegriffen werden www.procoden.es/B54376389
32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen Vermieter und Mieter vor dem zuständigen Gericht im Land und in der Region, in welcher der Vermieter ansässig ist, ausgeführt. Der Mieter hat das Recht, sich binnen eines Monats, nachdem sich der Vermieter schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, zur Bereinigung der Streitigkeit für ein gemäß Gesetz oder internationalem Vertrag zuständiges Zivilgericht zu entscheiden. Ohne gegenteilige Nachricht darf der Vermieter die vom Mieter angegebene Adresse als korrekt betrachten. Alle Verträge zwischen Vermieter und Mieter unterliegen dem Europäischen Recht.